Die strafrechtliche Vertretung durch Rechtsanwalt PD Dr. Krahl umfasst alle Verfahrensstadien gegenüber Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichten einschließlich der vorbeugenden Beratung im Vorfeld strafrechtlicher Konflikte (Compliance).
Insbesondere zu den nachstehend genannten Strafrechtsgebieten hat die Kanzlei wiederholt Mandate - erforderlichenfalls in allen Instanzen - erfolgreich vertreten:
- vorsätzliche und fahrlässige Körperverletzungs- und Tötungsdelikte
- Straßenverkehrsdelikte und -Ordnungswidrigkeiten, Bußgeldsachen
- Eigentums- und Vermögensdelikte
- Wirtschaftsstrafsachen
- Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
- Straftaten wegen des Besitzes und Verbreitens verbotener Bilder und Videos mit kinder- und/oder jugendgefährdenden Inhalt
- Betäubungsmitteldelikte
- Jugendstrafsachen
- Verteidigung in Berufungs- und Revisionsverfahren
- Vertretung von Nebenklagen, ggf. auch von Schmerzensgeldansprüchen (sog. Adhäsionsverfahren)
- Maßregelrecht, wie z. B. dohende Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
- Strafvollstreckungs- und Bewährungssachen, wie z. B. drohender Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung